Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2022, 155
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2022, Seite: 155
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2022, 155:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.12.2021
- VIII ZR 66/20 -
BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu
Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2022, 155 wird teils auch als „WuM 22, 155“, „WuM 2022, S. 155“ oder „WuM 22, S. 155“ zitiert.