Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2022, 275
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2022, Seite: 275
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2022, 275:
Landgericht Berlin, Beschluss vom21.12.2021
- 65 S 134/21 -
Bei Neuabschluss eines Mietvertrags mit altem Mieter muss Vermieter ausdrücklich auf geänderte Bankverbindung hinweisen
Schließt der Vermieter mit einem bereits bekannten Mieter einen Mietvertrag über eine neue Wohnung, so muss er ausdrücklich auf die geänderter Bankverbindung hinweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Mieter erst über einen Monat nach Mietbeginn der Mietvertrag ausgehändigt wird. Überweist der Mieter die Miete auf das alte Bankkonto begründet dies kein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2022, 275 wird teils auch als „WuM 22, 275“, „WuM 2022, S. 275“ oder „WuM 22, S. 275“ zitiert.