Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2022, 668
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2022, Seite: 668
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2022, 668:
Bundesgerichtshof, Urteil vom31.08.2022
- VIII ZR 132/20 -
BGH: Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren
Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache können gemäß § 548 Abs. 1 BGB erst nach Rückgabe der Mietsache verjähren. Die Verjährungshöchstfrist des § 199 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird von § 548 Abs. 1 BGB verdrängt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2022, 668 wird teils auch als „WuM 22, 668“, „WuM 2022, S. 668“ oder „WuM 22, S. 668“ zitiert.