Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2022, 71
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2022, Seite: 71
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2022, 71:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom21.05.2021
- 202 C 181/20 -
Kosten für vorbeugende Reinigung von Wasserrohren nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar
Die Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserohren können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Sie stellen keine laufenden Kosten dar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom17.09.2021
- 103 C 432/21 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma
Wurde die Reinigung des Wohnhauses bisher ohne Beanstandungen durch die Mieter selbst ausgeführt, so ist die Umlegung der Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 556 Abs. 3 BGB unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2022, 71 wird teils auch als „WuM 22, 71“, „WuM 2022, S. 71“ oder „WuM 22, S. 71“ zitiert.