Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2023, 28
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2023, Seite: 28
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2023, 28:
Amtsgericht Münster, Entscheidung vom12.07.2022
- 61 C 2676/21 -
Störung des Hausfriedens wegen Bezeichnung eines Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos"
Bezeichnet ein Mieter einen Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos", so liegt darin eine Störung des Hausfriedens. Ist ein solches Verhalten bereits abgemahnt worden, so kann dies eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB nach sich ziehen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2023, 28 wird teils auch als „WuM 23, 28“, „WuM 2023, S. 28“ oder „WuM 23, S. 28“ zitiert.