Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2024, 158
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2024, Seite: 158
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2024, 158:
Landgericht Berlin II, Beschluss vom17.02.2024
- 67 T 108/23 -
Verlängerung der Räumungsfrist kann nicht mit gerichtsbekannter Anspannung des Wohnungsmarkts begründet werden
Allein mit der Begründung, dass die Anspannung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr hat der Mieter darzulegen und zu beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2024, 158 wird teils auch als „WuM 24, 158“, „WuM 2024, S. 158“ oder „WuM 24, S. 158“ zitiert.