Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2024, 352
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2024, Seite: 352
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2024, 352:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.03.2024
- V ZR 141/23 -
Klage auf Zustimmung zum Verkauf des Wohneigentums ist stets gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten
Die Klage auf Zustimmung zum Verkauf von Wohneigentum ist nach Inkrafttreten des neuen Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 stets gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Dabei ist unerheblich, ob die Gemeinschaftsordnung die Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer regelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2024, 352 wird teils auch als „WuM 24, 352“, „WuM 2024, S. 352“ oder „WuM 24, S. 352“ zitiert.