Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZErb 2008, 421
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb),
Jahrgang: 2008, Seite: 421
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZErb 2008, 421:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom12.08.2008
- 7 T 5033/08 -
Nottestament nur nach Vorlesen wirksam
Damit ein Nottestament wirksam ist, muss es wortwörtlich dem Erblasser vorgelesen werden. Wird der Text des Testaments nur sinngemäß wiedergegeben, ist das Nottestament nicht wirksam. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZErb 2008, 421 wird teils auch als „ZErb 08, 421“, „ZErb 2008, S. 421“ oder „ZErb 08, S. 421“ zitiert.