Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZErb 2019, 335
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb),
Jahrgang: 2019, Seite: 335
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZErb 2019, 335:
Oberlandesgericht München, Urteil vom24.10.2018
- 13 U 1223/15 -
Erforschung des Erblasserwillens: Bestehende anwaltliche Schweigepflicht nur bei Angabe nachvollziehbarer Gründe
Ein Rechtsanwalt kann zur Erforschung des Erblasserwillens von seiner Schweigepflicht entbunden sein. Fehlt es an einem ausdrücklichen Willen des Erblassers, ist auf seinen mutmaßlichen Willen abzustellen. Beruft sich ein Rechtsanwalt auf die Schweigepflicht, muss er nachvollziehbar begründen, warum dies dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZErb 2019, 335 wird teils auch als „ZErb 19, 335“, „ZErb 2019, S. 335“ oder „ZErb 19, S. 335“ zitiert.