Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZIP 2004, 2226
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP),
Jahrgang: 2004, Seite: 2226
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZIP 2004, 2226:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2004
- XI ZR 210/03 -
Gestohlene EC-Karte: Bank muss nicht haften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zum so genannten Anscheinbeweis beim Diebstahl der EC-Karte getroffen. Wenn der Dieb bereits kurz nach seiner Tat die Karte am Geldautomaten benutzt, hat der Karteninhaber seine Geheimnummer wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt, folgerte der BGH. In diesem Fall gibt es keinen Schadensersatz von der Bank. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZIP 2004, 2226 wird teils auch als „ZIP 04, 2226“, „ZIP 2004, S. 2226“ oder „ZIP 04, S. 2226“ zitiert.