Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 1985, 405
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 1985, Seite: 405
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 1985, 405:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.07.1985
- V ZR 172/84 -
BGH: Betrieb eines Bordells im Nachbarhaus begründet keinen Unterlassungsanspruch des Nachbarn
Wird im Haus auf dem Nachbargrundstück ein Bordell betrieben, so steht dem Nachbar kein Anspruch auf Unterlassung des Bordellbetriebs zu. Denn Störungen des ästhetischen Empfindens sind hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 1985, 405 wird teils auch als „ZMR 85, 405“, „ZMR 1985, S. 405“ oder „ZMR 85, S. 405“ zitiert.