Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2001, 894
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2001, Seite: 894
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2001, 894:
Amtsgericht Gießen, Urteil vom23.10.2000
- 48-M C 228/00 -
Arglistige Täuschung durch Unterlassen: Von Sozialleistungen abhängiger Mietinteressent muss dem Vermieter den Bezug von Sozialleistungen auch ohne besondere Nachfrage mitteilen
Nicht nur durch Tun, auch durch Unterlassen kann der Tatbestand einer arglistigen Täuschung erfüllt sein. So muss ein Mietinteressent darlegen, wie sich seine finanzielle Situation darstellt. Dazu gehört nicht nur die Angabe über mögliche Schulden, sondern auch die Darlegung des Arbeitsverhältnisses oder die Information über den Bezug von Sozialleistungen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Gießen, Beschluss vom23.03.2001
- 1 S 590/00 -
Verschweigen von Vermögensverhältnissen rechtfertigt die Anfechtung des Mietvertrages
Verschweigt ein Mieter seine desolaten Vermögensverhältnisse bei Vertragsschluss, so ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages aufgrund arglistiger Täuschung berechtigt. Dies hat das Landgericht Gießen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2001, 894 wird teils auch als „ZMR 01, 894“, „ZMR 2001, S. 894“ oder „ZMR 01, S. 894“ zitiert.