Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2005, 121
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2005, Seite: 121
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2005, 121:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2004
- VIII ZR 115/04 -
Vermieter hält Abrechnungsfrist für Betriebskosten bereits mit formell ordnungsgemäßer Abrechnung ein
Erteilt der Vermieter innerhalb der Zwölfmonatsfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, können inhaltliche Fehler auch nach Fristablauf noch korrigiert werden. Die nachträgliche Korrektur darf sich aber nicht zum Nachteil des Mieters auswirken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2005, 121 wird teils auch als „ZMR 05, 121“, „ZMR 2005, S. 121“ oder „ZMR 05, S. 121“ zitiert.