Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2011, 362
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 362
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2011, 362:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2010
- VIII ZR 112/10 -
BGH zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dürfen die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2011, 362 wird teils auch als „ZMR 11, 362“, „ZMR 2011, S. 362“ oder „ZMR 11, S. 362“ zitiert.