Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2011, 387
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 387
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2011, 387:
Landgericht Hamburg, Urteil vom02.03.2011
- 318 S 193/10 -
Eigentümerversammlung: Einbau von Rauchwarnmeldern kann per Mehrheitsbeschluss angeordnet werden
Wohnungseigentümer können durch einen Mehrheitsbeschluss die Installation von Rauchwarnmeldern erwirken. Da Rauchwarnmelder nicht sondereigentumsfähig sind, greift einen Mehrheitsbeschluss für den Einbau nicht in unzulässiger Weise in das Sondereigentum des einzelnen Wohnungseigentümers ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2011, 387 wird teils auch als „ZMR 11, 387“, „ZMR 2011, S. 387“ oder „ZMR 11, S. 387“ zitiert.