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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZMR 2014, 209

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 209

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2014, 209:

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom15.04.2013
- 16 S 230/12 -

Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt nicht zwingend Kündigung des Mieters

Erhebt ein Mieter gegenüber seinem Vermieter eine Strafanzeige, so stellt dies nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund dar. Denn grundsätzlich ist die Stellung einer Strafanzeige weder als mietvertragliche Treuepflicht­verletzung noch als verwerflich anzusehen. Nur vorsätzlich falsche oder leichtfertig erhobene Strafanzeigen berechtigen zur Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZMR 2014, 209 wird teils auch als „ZMR 14, 209“, „ZMR 2014, S. 209“ oder „ZMR 14, S. 209“ zitiert.



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