Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2014, 209
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 209
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2014, 209:
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom15.04.2013
- 16 S 230/12 -
Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt nicht zwingend Kündigung des Mieters
Erhebt ein Mieter gegenüber seinem Vermieter eine Strafanzeige, so stellt dies nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund dar. Denn grundsätzlich ist die Stellung einer Strafanzeige weder als mietvertragliche Treuepflichtverletzung noch als verwerflich anzusehen. Nur vorsätzlich falsche oder leichtfertig erhobene Strafanzeigen berechtigen zur Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2014, 209 wird teils auch als „ZMR 14, 209“, „ZMR 2014, S. 209“ oder „ZMR 14, S. 209“ zitiert.