Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2014, 223
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2014, Seite: 223
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2014, 223:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2013
- V ZR 212/12 -
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2014, 223 wird teils auch als „ZMR 14, 223“, „ZMR 2014, S. 223“ oder „ZMR 14, S. 223“ zitiert.