Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZMR 2016, 881
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR),
Jahrgang: 2016, Seite: 881
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZMR 2016, 881:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom27.04.2016
- 202 C 3/16 -
Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Stimmt ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zu, so ist er daran gebunden. Ihm steht kein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 BGB zu. Denn bei der Zustimmung zu einer Mieterhöhung handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZMR 2016, 881 wird teils auch als „ZMR 16, 881“, „ZMR 2016, S. 881“ oder „ZMR 16, S. 881“ zitiert.