Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZTR 2005, 103
Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR),
Jahrgang: 2005, Seite: 103
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZTR 2005, 103:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom24.06.2004
- 2 AZR 461/03 -
Kündigungsschreiben des Arbeitgebers geht trotz urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers zu
Die schriftliche Kündigung eines Arbeitgebers gilt ab dem Zeitpunkt als zugegangen, ab dem sie im Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer urlaubsbedingt abwesend ist oder ob der Arbeitgeber Kenntnis vom Urlaub hatte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZTR 2005, 103 wird teils auch als „ZTR 05, 103“, „ZTR 2005, S. 103“ oder „ZTR 05, S. 103“ zitiert.