Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2014, 326
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2014, Seite: 326
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2014, 326:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.07.2013
- I ZR 129/08 - UsedSoft II -
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befassen. Der Bundesgerichtshof bezog sich in seinem Urteil auf die beim Gerichtshof der Europäischen Union eingeholte Vorabentscheidung und erklärte den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen für nicht generell unzulässig. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2014, 326 wird teils auch als „ZUM 14, 326“, „ZUM 2014, S. 326“ oder „ZUM 14, S. 326“ zitiert.