Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZWE 2014, 98
Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE),
Jahrgang: 2014, Seite: 98
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZWE 2014, 98:
Landgericht Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom11.11.2013
- 2-13 S 24/13, 2/13 S 24/13 -
Wohnungseigentümer muss Kameraattrappe nicht vom Balkon entfernen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem Wohnungseigentümer nicht verlangen, eine von ihm am Balkon angebrachte Kameraattrappe zu entfernen. Denn durch eine funktionsunfähige Kamera wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der anderen Wohnungseigentümer nicht verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZWE 2014, 98 wird teils auch als „ZWE 14, 98“, „ZWE 2014, S. 98“ oder „ZWE 14, S. 98“ zitiert.