Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZWE 2015, 30
Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE),
Jahrgang: 2015, Seite: 30
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZWE 2015, 30:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom28.11.2013
- 19 S 25/13 -
Wohnungseigentumsrecht: Aufgrund von störendem Parken bedingtes Rangieren stellt bloße Unannehmlichkeit dar und muss daher geduldet werden
Muss ein Wohnungseigentümer um das Fahrzeug eines Nachbarn herumfahren, um Zugang zur Garage zu erhalten, so stellt dies eine bloße Unannehmlichkeit dar und muss daher hingenommen werden. Wird dagegen eine Kameraattrappe auf das Gemeinschaftsgrundstück ausgerichtet, so besteht angesichts des dadurch entstehenden Überwachungsdrucks ein Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZWE 2015, 30 wird teils auch als „ZWE 15, 30“, „ZWE 2015, S. 30“ oder „ZWE 15, S. 30“ zitiert.