Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZfBR 2016, 59
Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (ZfBR),
Jahrgang: 2016, Seite: 59
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZfBR 2016, 59:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom09.10.2015
- 4 B 1353/15 -
Bewohner einer Doppelhaushälfte kann grundsätzlich nicht gegen genehmigten Grenzbalkon des Nachbarn vorgehen
Der Bewohner einer Doppelhaushälfte kann grundsätzlich nicht gegen die dem Nachbarn erteilte Genehmigung zum Bau eines Grenzbalkons vorgehen. Trotz der durch den Balkon ermöglichten teilweisen Einsicht des Grundstücks, liegt kein Verstoß gegen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle ZfBR 2016, 59 wird teils auch als „ZfBR 16, 59“, „ZfBR 2016, S. 59“ oder „ZfBR 16, S. 59“ zitiert.