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Fundstelle: jurisPR-ArbR 37/2013, Anm. 5, Eugen Ehmann
juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 37, Anmerkung: 5, Autor: Eugen Ehmann
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom28.01.2013
- 21 Sa 715/12 -
Grob beleidigende Äußerungen über Arbeitgeber in offener Facebook-Gruppe begründen fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Macht ein Arbeitnehmer in einer offenen Facebook-Gruppe Äußerungen wie "ich kotze gleich" und "asoziale Gesellschafter", stellt dies eine grobe Beleidigung dar und rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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