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Fundstelle: jurisPR-ArbR 9/2014, Anm. 1, Franz Josef Düwell
juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 9, Anmerkung: 1, Autor: Franz Josef Düwell
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom19.12.2013
- 6 AZR 190/12 -
Symptomlose HIV-Infektion ist kein zwingender Kündigungsgrund
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der an einer symptomlosen HIV-Infektion erkrankt ist, in der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG wegen der HIV-Infektion, ist die Kündigung im Regelfall diskriminierend und damit unwirksam, wenn der Arbeitgeber durch angemessene Vorkehrungen den Einsatz des Arbeitnehmers trotz seiner Behinderung ermöglichen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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