Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-FamR 18/2013, Anm. 4, Marko Oldenburger
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 18, Anmerkung: 4, Autor: Marko Oldenburger
Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.07.2013
- XII ZB 220/12 -
Ausbildungsunterhalt für Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Bezug von Ausbildungsunterhalt für die Erstausbildung auch nach einer dreijährigen Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten möglich ist. Lesen Sie mehr
Werbung