Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-FamR 1/2014, Anm. 6, Markus Maibach
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 1, Anmerkung: 6, Autor: Markus Maibach
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom26.07.2013
- 2 Wx 41/12 -
Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments stellt wirksame letztwillige Verfügung dar
Der Nachweis des Vorliegens eines wirksamen Testaments ist nicht nur durch die Vorlage der Originalurkunde, sondern auch durch andere Beweismittel möglich, wie etwa durch Zeugenaussagen. Daher kann die Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments eine wirksame letztwillige Verfügung darstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung