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Fundstelle: jurisPR-FamR 22/2014, Anm. 1, Jan Fritz Geiger
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 22, Anmerkung: 1, Autor: Jan Fritz Geiger
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.04.2014
- VI ZR 246/12 -
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann nicht vererbt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung steht der Genugtuungsgedanke im Vordergrund. Da der Gesichtspunkt der Genugtuung regelmäßig an Bedeutung verliert, wenn die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zwar noch zu Lebzeiten des Geschädigten erfolgt ist, dieser aber verstirbt, bevor sein Entschädigungsanspruch erfüllt wird, besteht der Anspruch auf Geldentschädigung im Allgemeinen nicht über den Tod des Verletzten hinaus. Lesen Sie mehr
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