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Fundstelle: jurisPR-FamR 3/2014, Anm. 2, Heinrich Schürmann
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 3, Anmerkung: 2, Autor: Heinrich Schürmann
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.06.2013
- XII ZB 39/11 -
Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nur bei realer Beschäftigungschance des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen
Ist ein Arbeitsloser gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig und nimmt er eine zumutbare Arbeit nicht auf, so kann das fiktiv erzielte Einkommen berücksichtigt werden. Zudem setzt das Unterhaltsverfahren das volljährig gewordene Kind nur fort, wenn es damit einverstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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