Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-FamR 12/2018, Anm. 4, Frank Götsche
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 12, Anmerkung: 4, Autor: Frank Götsche
Kammergericht Berlin, Beschluss vom14.11.2017
- 19 UF 39/17 -
Ehegatte als Alleinmieter hat nach Fortsetzung des Mietvertrags durch anderen Ehegatten keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution
Wird der Mietvertrag über die Ehewohnung nach der Trennung durch einen Ehegatten fortgesetzt, hat der andere Ehegatte als bisheriger Alleinmieter gegen den verbleibenden Ehegatten keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution. Ein solcher Anspruch besteht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem anderen Ehegatten. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung