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Fundstelle: jurisPR-MietR 15/2014, Anm. 1, Thomas Emmert
juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 15, Anmerkung: 1, Autor: Thomas Emmert
Landgericht Detmold, Urteil vom26.03.2014
- 10 S 218/12 -
Von Mieter gepflanzte Hecken gehen regelmäßig in das Eigentum des Grundstückseigentümers über
Pflanzt der Mieter eines Grundstücks eine Hecke, so wird die Hecke regelmäßig ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Eine nur vorübergehende Verbindung der Hecke mit dem Grundstück kommt angesichts der erheblichen Schwierigkeiten und Risiken, die ein Umpflanzen nach sich zieht, dagegen in der Regel nicht in Betracht. Somit erlangt der Grundstückseigentümer gemäß § 946 BGB regelmäßig das Eigentum an der eingepflanzten Hecke. Dies hat das Landgericht Detmold entschieden. Lesen Sie mehr
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