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Fundstelle: jurisPR-MietR 14/2018, Anm. 1, Ulf Börstinghaus
juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR),
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 14, Anmerkung: 1, Autor: Ulf Börstinghaus
Landgericht Hamburg, Urteil vom14.06.2018
- 333 S 28/17 -
Mietpreisbremse in Hamburg unwirksam - Mietpreisbegrenzungsverordnung ohne Begründung veröffentlicht
Die sog. "Mietpreisbremse" ist nicht auf einen am 1. September 2015 geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung in Hamburg anzuwenden. Der Senat habe zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, aber entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben ohne Begründung veröffentlicht. Die Mietpreisbegrenzung in Hamburg sei dadurch nicht wirksam in Kraft gesetzt worden. Die späteren Veröffentlichungen, insbesondere die veröffentlichte Bekanntmachung am 1. September 2017 haben diesen Mangel möglicherweise für die Zukunft beseitigt, entfalten aber keine Rückwirkung auf den zeitlich früher geschlossenen Mietvertrag. Dies hat das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben. Lesen Sie mehr
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