Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 1993, 49
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 1993, Seite: 49
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 1993, 49:
Oberlandesgericht München, Urteil vom24.01.1992
- 10 U 4963/91 -
Unfall aufgrund Kassettenwechsel kann wegen Augenblickversagen keine grobe Fahrlässigkeit darstellen
Kommt ein Autofahrer in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn ab, während er eine Kassette wechselt und dabei kurz den Blick von der Fahrbahn nimmt, so liegt darin keine grobe Fahrlässigkeit. Vielmehr ist darin ein Augenblickversagen zu sehen. Die Kaskoversicherung ist daher nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle r+s 1993, 49 wird teils auch als „r+s 93, 49“, „r+s 1993, S. 49“ oder „r+s 93, S. 49“ zitiert.