Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 1995, 414
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 1995, Seite: 414
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 1995, 414:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom21.02.1995
- 5 U 39/95 -
Zur Frage der Haftung für einen Sturz eines Kleinkindes in einen Gartenteich
Ein Gartenteich muss grundsätzlich so abgesichert werden, dass Kinder nicht zu Schaden kommen. Allerdings haben auch Eltern eine Aufsichtspflicht für ihr Kind und haften selbst, wenn ihr Kind in einen Teich fällt, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 1995, 414 wird teils auch als „r+s 95, 414“, „r+s 1995, S. 414“ oder „r+s 95, S. 414“ zitiert.