Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 1999, 151
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 1999, Seite: 151
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 1999, 151:
Amtsgericht Köln, Urteil vom19.06.1998
- 111 C 422/97 -
Veranstalter eines Karnevalumzugs haftet nicht für Exzesse der Teilnehmer
Der Veranstalter eines Karnevalumzugs haftet nicht für die durch einen Exzess der Teilnehmer verursachten Schäden. Er muss auch nicht Maßnahmen zum Schutz gegen Vandalismus ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 1999, 151 wird teils auch als „r+s 99, 151“, „r+s 1999, S. 151“ oder „r+s 99, S. 151“ zitiert.