Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2004, 307
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2004, Seite: 307
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2004, 307:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.03.2004
- VI ZR 163/03 -
Verletzung eines Mitschülers durch Feuerwerkskörper während Unterrichtspause: Schüler haftet nicht auf Schadenersatz
Wird durch das übermütige Verhalten eines Schülers ein Mitschüler während einer Unterrichtspause durch einen Feuerwerkskörper verletzt, so liegt eine schulbezogene Verletzungshandlung vor. Der Schüler haftet daher nur unter der Voraussetzung eines vorsätzlichen Handelns auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2004, 307 wird teils auch als „r+s 04, 307“, „r+s 2004, S. 307“ oder „r+s 04, S. 307“ zitiert.