Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2005, 337
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2005, Seite: 337
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2005, 337:
Landgericht Darmstadt, Urteil vom02.06.2004
- 2 O 615/03 -
Keine Einstandspflicht einer Reiserücktrittsversicherung bei erhöhtem Risiko einer Ansteckung
Besteht für einen Reisenden ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung aufgrund einer Anfälligkeit seiner Atemwege und tritt er deshalb nicht die Reise an, so muss die Reiserücktrittsversicherung dafür nicht einstehen. Denn Versicherungsschutz besteht nur bei Vorliegen einer schweren Erkrankung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2005, 337 wird teils auch als „r+s 05, 337“, „r+s 2005, S. 337“ oder „r+s 05, S. 337“ zitiert.