Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2007, 389
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2007, Seite: 389
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2007, 389:
Bundesgerichtshof, Urteil vom31.10.2006
- VI ZR 223/05 -
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Ein Einzelhändler muss nicht dafür haften, wenn in seinem Laden eine kohlensäurehaltige Limonadenflasche explodiert und dadurch jemand verletzt wird. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2007, 389 wird teils auch als „r+s 07, 389“, „r+s 2007, S. 389“ oder „r+s 07, S. 389“ zitiert.