Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2010, 374
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2010, Seite: 374
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2010, 374:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom16.02.2010
- 9 U 179/09 -
Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung wegen durch Hundeurin beschädigtes Parkett bei Leistungsausschluss für Schäden durch Hundehaltung
Wird das Parkett einer Mietwohnung durch Hundeurin beschädigt, so muss dafür die Privathaftpflichtversicherung dann nicht aufkommen, wenn eine Klausel die Leistungspflicht bei Schäden durch Hundehaltung ausschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle r+s 2010, 374 wird teils auch als „r+s 10, 374“, „r+s 2010, S. 374“ oder „r+s 10, S. 374“ zitiert.