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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: r+s 2013, 295

Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 295

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 295:

Bundesgerichtshof, Urteil vom03.04.2013
- IV ZR 239/11 -

BGH: Rechtsanwalt ist bei eingeschränkter Lesefähigkeit arbeitsunfähig

Besitzt ein Rechtsanwalt aufgrund eines Schlaganfalls eine nur eingeschränkte Lesefähigkeit, so ist er arbeitsunfähig im Sinne der Allgemeinen Versicherungs­bedingungen für die Krankentagegeld­versicherung (AVB/KT 2008). Denn die Lesefähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Anwaltsberuf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle r+s 2013, 295 wird teils auch als „r+s 13, 295“, „r+s 2013, S. 295“ oder „r+s 13, S. 295“ zitiert.



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