Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 295
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 295
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 295:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.04.2013
- IV ZR 239/11 -
BGH: Rechtsanwalt ist bei eingeschränkter Lesefähigkeit arbeitsunfähig
Besitzt ein Rechtsanwalt aufgrund eines Schlaganfalls eine nur eingeschränkte Lesefähigkeit, so ist er arbeitsunfähig im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB/KT 2008). Denn die Lesefähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Anwaltsberuf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle r+s 2013, 295 wird teils auch als „r+s 13, 295“, „r+s 2013, S. 295“ oder „r+s 13, S. 295“ zitiert.