Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 353
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 353
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 353:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom05.06.2013
- 7 U 11/12 -
Radfahren ohne Helm: Fahrradfahrer muss sich bei Unfall Mitverschulden anrechnen lassen
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und hat im konkreten Fall den Mitverschuldensanteil mit 20 % bemessen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2013, 353 wird teils auch als „r+s 13, 353“, „r+s 2013, S. 353“ oder „r+s 13, S. 353“ zitiert.