Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 543
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 543
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 543:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom27.12.2012
- 10 U 503/12 -
Versicherungsschutz nach Motorrad-Diebstahl: Versicherungsnehmer muss nicht Diebstahl an Fahrzeug beweisen
Nimmt ein Versicherungsnehmer wegen des Diebstahls an seinem Motorrad seine Versicherung in Anspruch, so muss er nicht das Vorliegen eines Diebstahls beweisen. Es genügt der Nachweis, das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort abgestellt zu haben und es dort später nicht wieder vorgefunden zu haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2013, 543 wird teils auch als „r+s 13, 543“, „r+s 2013, S. 543“ oder „r+s 13, S. 543“ zitiert.