Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2013, 614
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2013, Seite: 614
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2013, 614:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.09.2013
- IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13 -
BGH zur Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen Lebensversicherungsverträgen nach erfolgter Kündigung
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen nach erfolgter Kündigung zu befassen und entschieden, dass dem Versicherungsnehmer für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung zunächst die versprochene Leistung zusteht. Der vereinbarte Betrag der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts darf aber einen Mindestbetrag nicht unterschreiten, der durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals bestimmt wird. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle r+s 2013, 614 wird teils auch als „r+s 13, 614“, „r+s 2013, S. 614“ oder „r+s 13, S. 614“ zitiert.