Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: r+s 2014, 572
Zeitschrift: recht und schaden (r+s),
Jahrgang: 2014, Seite: 572
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
r+s 2014, 572:
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom11.04.2014
- 9 U 216/13 -
Auffahrunfall wegen stehendem PKW: Auffahrender aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit schadenersatzpflichtig
Fährt ein Fahrzeug auf ein deutlich und rechtzeitig zu erkennenden stehenden PKW auf, so ist der Auffahrende voll schadenersatzpflichtig. Ihm ist insofern eine mangelnde Aufmerksamkeit vorzuwerfen. Ist ein stehendes Fahrzeug deutlich und rechtzeitig erkennbar, so besteht auch keine Pflicht zur Absicherung nach § 15 StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle r+s 2014, 572 wird teils auch als „r+s 14, 572“, „r+s 2014, S. 572“ oder „r+s 14, S. 572“ zitiert.