Ex-Staatssekretärin Döring darf nicht zu Fördergeld-Affäre aussagen
Das Verwaltungsgericht Minden hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) keine Ansprüche auf Unterlassung sowie Aussagegenehmigung gegen die Bundesrepublik Deutschland zustehen; diese macht die Antragstellerin nach dem Erscheinen einer Presseerklärung des BMBF zu förderrechtlichen Konsequenzen in Bezug auf einen offenen Brief zu Protestcamps an Berliner Hochschulen geltend.
Bezahlkarte für Asylbewerber hält einstweiliger Überprüfung stand
Werden Leistungen an Asylbewerber von der zuständigen Behörde nur noch mittels Bezahlkarte gewährt, so ist dies jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung können die Zahlungen weiterhin mit der Bezahlkarte erbracht werden. Dies hat das Sozialgericht München in zwei Verfahren entschieden.
Krankenkasse muss keine gynäkologische Lasertherapie zur Minimierung von Schmerzen beim Geschlechtsverkehr übernehmen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss.
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit für erlaubnisbedürftige Waffen bedeutet nicht zugleich keine erlaubnisfreien Waffen haben zu dürfen
Wem verboten wird erlaubnisbedürftige Waffen zu haben, dem kann nicht zugleich damit automatisch auch verboten werden, erlaubnisfreie Waffen zu besitzen. Das Verbot erlaubnisfreier Waffen bedeutet einen stärkeren Grundrechtseingriff als das Verbot erlaubnispflichtiger Waffen. Es müssen daher weitere Aspekte hinzukommen, die es rechtfertigen, auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen zu untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Höhe der Grundsicherung ist verfassungsgemäß und ein zusätzlicher Inflationsausgleich nicht erforderlich
Mit der Einmalzahlung und der deutlichen Steigerung des Regelsatzes ab dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die durch die Pandemie und die Inflation entstandenen zusätzlichen Kosten angemessen schnell berücksichtigt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 13.12.2023 entschieden.
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