Verfassungsgerichtshof NRW kann möglichen Verstoß des NRW-Haushaltsgesetz 2023 gegen die Schuldenbremse nicht prüfen
Die Einhaltung der – für den Haushaltsgesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen verbindlichen – Schuldenbremse unterliegt nicht der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof. Das hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und einen Normenkontrollantrag zum Haushaltsgesetz 2023 als unzulässig verworfen. Eine inhaltliche Entscheidung darüber, ob der Landeshaushalt für das Jahr 2023 gegen die Anforderungen der Schuldenbremse verstößt, ist deshalb nicht ergangen.
Gemeinden dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in ein prozentuales Verhältnis setzen
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Sankt Peter-Ording abgelehnt.
Keine vorübergehende Gebrauchsüberlassung bei Anmietung einer Wohnung wegen Studiums
Wird eine Wohnung wegen eines Studiums angemietet, so spricht dies regelmäßig wegen der Dauer eines Studiums gegen eine vorübergehende Gebrauchsüberlassung im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten trotz wirtschaftlichen Totalschadens bei Möglichkeit der Reparatur innerhalb der 130 %-Grenze
Trotz wirtschaftlichen Totalschadens kann der Geschädigte Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn die Reparatur innerhalb der 130 %-Grenze ausgeführt werden kann. Zudem muss die Reparatur fachgerecht ausgeführt werden und der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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