Fernunterrichtsschutzgesetz schützt auch Unternehmer - Vertrag über Online-Coaching zu Kryptowährung ist nichtig
Das Landgericht München I hat die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching zur Rückzahlung von 1.500 EUR an eine Kundin verurteilt. Zudem hat das Landgericht München I festgestellt, dass der zwischen Kundin und Anbieterin geschlossene Vertrag nichtig ist. Der beklagten Plattformbetreiberin fehle schon die erforderliche Zulassung für das Anbieten von Fernunterricht.
"Automatenshop" darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag der Betreiberin eines "Automatenshops" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der Stadt Papenburg vom 26. Juni 2024, nach der die Antragstellerin ihre in dem "Automatenshop" befindlichen Verkaufsautomaten an Sonn- und Feiertagen höchstens drei Stunden außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten betreiben darf.
Schadensersatzpflicht des Mieters wegen Beschädigung der Mietsache aufgrund exzessiven Rauchens trotz Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel
Kommt es zu einer Beschädigung der Mietsache aufgrund exzessiven Rauchens, so kann dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarte Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Auch ein exzessives Rauchen ist nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 538 BGB umfasst, wenn dadurch die teilweise Erneuerung des Putzes erforderlich wird. Dies hat das Landgericht Neuruppin entschieden.
Erforderlichkeit eines erneuten bEM bei erneuter Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM
Tritt bei einem Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) erneut eine durchgängige oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wochen auf, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich zu Durchführung eines erneuten bEM verpflichtet. Das bEM hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum von einem Jahr. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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