Auch bei Selbstöffnung ist die Berichterstattung über intime Beziehungen von Profifußballer eingeschränkt
Der Pressesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden, dass der Umfang sog. Selbstöffnung gerade im Hinblick auf intime Beziehungen des Betroffenen eher eng zu ziehen ist. Nicht jede Angabe über eine bestimmte Beziehung führt dazu, dass nunmehr über sämtliche (weitere) Beziehungen des Betroffenen berichtet werden darf. Die Berufung des beklagten Verlagshauses und der Autoren der streitgegenständlichen Artikel gegen das überwiegend stattgebende landgerichtliche Urteil wurde zum großen Teil zurückgewiesen.
Offroad-Park ist wegen Beeinträchtigung öffentlicher Belange bauplanungsrechtlich unzulässig
Die geplante Errichtung eines Offroad-Parks in Nierstein ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Öffentliche Zustellung einer Klage gegen ein chinesisches Unternehmen in der Volksrepublik China
Für die Klage eines in Deutschland tätigen Herstellers für Mobilfunkgeräte gegen ein Unternehmen in China hat das Landgericht Frankfurt am Main die öffentliche Zustellung bewilligt. Eine Zustellung der Klage in China im Wege der Rechtshilfe durch chinesische Stellen kann nicht in angemessener Zeit erreicht werden. Eine Auslandszustellung in der Volksrepublik China gelingt nicht immer und kann dann einen Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr in Anspruch nehmen.
Bei entsprechendem Grundlagenbeschluss muss Verwalter bei Einladung zur Versammlung nicht auf Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen
Wurde in einem Grundlagenbeschluss vereinbart, dass Eigentümerversammlungen in Hybrid-Form durchgeführt werden können, so muss der Verwalter bei der Einladung zu einer Versammlung nicht auf die Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen. Vielmehr muss der Wohnungseigentümer aktiv von seinem Recht auf Online-Teilnahme Gebrauch machen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ohne entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer darf digitaler Türspion nicht in Wohnungseingangstür eingebaut werden
Ohne einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer darf ein digitaler Türspion nicht in die Wohnungseingangstür eingebaut werden. Ist dies der Fall, so besteht für den einzelnen Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
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