Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht kippt Verfallsklausel für Aktienoptionen nach Kündigung
Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden sind.
Bank muss Rechtsanwaltskosten eines Kunden nach Geldwäscheverdachtsmeldung nicht zahlen
Die Bank muss Rechtsanwaltskosten des Bankkunden nach Geldwäscheverdachtsmeldung nicht zahlen. Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Die Bank habe sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts weder im Verzug befunden noch liege eine Pflichtverletzung vor.
Versteckte Regelung zur Indexmiete führt zur Unwirksamkeit der Vereinbarung
Befindet sich die Regelung zur Indexmiete als Unterpunkt im letzten als "sonstige Vereinbarung" überschriebenen Paragrafen des Mietvertrags, so liegt eine überraschende Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB vor. Die Vereinbarung zur Indexmiete ist dann unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Vom Kind miterlebte häusliche Gewalt eines Elternteils gegen das andere Elternteil kann Umgangsausschluss rechtfertigen
Erlebt ein Kind häusliche Gewalt eines Elternteils gegen das andere Elternteil mit, so kann dies gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB zu einem Umgangsausschluss führen. Die miterlebte Gewalt wirkt sich auf das Kind in Form von psychischer Gewalt aus. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
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