kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Verbraucherschutzverbände können bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht klagen

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.

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Mitbewerber dürfen bei Datenschutzverstößen klagen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, wobei ohne ausdrückliche Einwilligung von Kunden deren Bestelldaten (Name des Kunden, Lieferadresse und Informationen zur Individualisierung des Medikaments) erhoben werden, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, und dass ein solcher Verstoß von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.

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Überfahrtbaulast begründet kein zivilrechtliches Wegerecht

Eine Überfahrtbaulast begründet kein zivilrechtliches Wegerecht. Zudem besteht nach § 917 Abs. 1 BGB kein Anspruch auf ein Notwegerecht, um dadurch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück zu erreichen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Einladung zur Eigentümer­versammlung durch Unbefugten zieht nicht automatisch Beschluss­nichtigkeit nach sich

Lädt zu einer Eigentümer­versammlung ein Unbefugter ein, so zieht dies grundsätzlich nicht automatisch die Nichtigkeit der getroffenen Beschlüsse nach sich. Der Wohnungseigentümer ist ausreichend durch die Möglichkeit der Anfechtbarkeit der Beschlüsse geschützt. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

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Weiterleitung einer E-Mail an die Miteigentümer einer WEG durch die Hausverwaltung stellt keine Ehrverletzung oder Verletzung des Postgeheimnisses dar

Das Amtsgericht München hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem eine WEG-Eigentümerin eine "böse" E-Mail an die Hausverwaltung schrieb. Diese E-Mail gelang zur Kenntnis des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates, der sie an alle WEG-Eigentümer weiterleitete.

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[29.03.2025] Ärztin behandelt deutlich weniger Patienten als der Fachgruppenduchschnitt, aber mehr als 10 % - nur Entziehung der halben Zulassung erlaubt: Bayerisches  . . . > mehr

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